Beschaffungen über den Investitionskredit Mobilien werden über zentrale Konten abgewickelt, erscheinen also nicht in der Betriebsrechnung des aktuellen Jahres.
Im Zweifelsfall entscheidet der Bereich Mobilien über die Zuordnung einer Beschaffung zum Investitionskredit oder zum Betriebskredit.
Budgetzuteilung ist Voraussetzung für Beschaffung über IK
Aufforderung zur Eingabe von Budgetanträgen erfolgt jeweils im Sommer für das Folgejahr.
Eingabetermin der Budgetanträge ist im Herbst für das Folgejahr.
Budgetzuteilung durch die zuständigen Stellen erfolgt im November/Dezember.
Mitteilung über Zuteilung von Investitionsbudgets erfolgt im Januar.
Budget bleibt bis zum 31. Juli reserviert; bis dahin nicht abgerufene Budgets können von MO anderweitig vergeben werden.
Einrichtungskredit (EK)
Beschaffungen über CHF 10'000, finanziert über einen EK, sind jederzeit möglich. Es muss jedoch vor der Bestellung eine Bestellfreigabe über die Webapplikation beantragt werden (s. Ablauf Beschaffung).
Drittmittel (DM)
Auch über Drittmittel finanzierte Beschaffungen höher als CHF 10'000 müssen über die Webapplikation beantragt werden (s. Ablauf Beschaffung).
R’Equip-Anträge - Unterstützungsschreiben UZH
Bei geplanten Beschaffungen über CHF 100'000 sollte die Möglichkeit eines R'Equip-Antrags beim Schweizer Nationalfonds geprüft werden.
Das Vorgehen zum Erhalt eines Unterstützungsschreibens der UZH ist auf dem Informationsblatt (s. Downloads) beschrieben.
Die dazu notwendigen Unterlagen sind bis spätestens 1. April einzureichen.