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Portfolio- und Assetmanagement

AGB, Verträge und Datenschutz

Verträge zu Beschaffungen

Im Zusammenhang mit Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sollen grundsätzlich die AGB der UZH als Leistungsempfängerin durchgesetzt werden (Finanzhandbuch, § 51 Abs. 2).

Bei Beschaffungen ab CHF 150'000 muss ein vom Rechtsdienst geprüfter Kaufvertrag abgeschlossen werden (Finanzhandbuch, § 53).

s. Flussdiagramm (PDF, 66 KB)

Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsprüfung beim Rechtsdienst einige Tage bis Wochen dauern kann.

Vertragsvorlagen

Vorlagen für Beschaffungsverträge erhalten Sie beim Rechtsdienst der UZH.

Im Bereich der Downloads finden Sie Informationen und Vorlagen für:

  • Checkliste Verträge

Informatikbeschaffungen

  • Für IT-Beschaffungen nutzen Sie bitte die AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz. AGB SIK
  • Bitte beachten Sie die Vorgaben bezüglich Datenschutz auf den Webseiten der Abteilung Datenschutzrecht. Abteilung Datenschutzrecht

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Telefonzeiten:
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB