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Im Zusammenhang mit Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sollen grundsätzlich die AGB der UZH als Leistungsempfängerin durchgesetzt werden (Finanzhandbuch, § 51 Abs. 2).
Bei Beschaffungen ab CHF 150'000 muss ein vom Rechtsdienst geprüfter Kaufvertrag abgeschlossen werden (Finanzhandbuch, § 53).
Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsprüfung beim Rechtsdienst einige Tage bis Wochen dauern kann.
Vorlagen für Beschaffungsverträge erhalten Sie beim Rechtsdienst der UZH.
Im Bereich der Downloads finden Sie Informationen und Vorlagen für: