AGB, Verträge und Datenschutz
Verträge zu Beschaffungen
Im Zusammenhang mit Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sollen grundsätzlich die AGB der UZH als Leistungsempfängerin durchgesetzt werden (Finanzhandbuch, § 51 Abs. 2).
Bei Beschaffungen ab CHF 150'000 muss ein vom Rechtsdienst geprüfter Kaufvertrag abgeschlossen werden (Finanzhandbuch, § 53).
Bitte beachten Sie, dass eine Vertragsprüfung beim Rechtsdienst einige Tage bis Wochen dauern kann.
Vertragsvorlagen
Vorlagen für Beschaffungsverträge erhalten Sie bei der Abteilung Recht und Datenschutz der UZH.
Im Bereich der Downloads finden Sie Informationen und Vorlagen für:
- Checkliste Verträge
Informatikbeschaffungen
- Für IT-Beschaffungen nutzen Sie bitte die AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz
AGB SIK - Bitte beachten Sie die Vorgaben bezüglich Datenschutz auf den Webseiten derAbteilung Datenschutzrecht