Die Nutzersteuernden der Fakultäten und UL-Bereiche sind die erste Anlaufstelle, wenn ein Anliegen zu baulichen Massnahmen oder zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Sie sind verantwortlich für:
die Sicherstellung eines geregelten Ablaufs für das Bearbeiten von Flächenbegehren und baulichen Massnahmen der Organisationseinheiten der UZH mittels Flächenbewirtschaftung und Steuerung der Investitionen in Liegenschaften
die Prüfung von Begehren zu Flächenbedürfnissen, beispielsweise zusätzliche oder nicht mehr benötigte Flächen, Raumengpässe bei Neueinstellungen
die Prüfung von Begehren zu baulichen Massnahmen an/in den Gebäuden, beispielsweise Änderung einer Raumnutzung oder der Raumaufteilung, Anpassungsarbeiten für technische Geräte
Weiterführende Informationen
Eingabe Nutzerbegehren
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