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Portfolio- und Assetmanagement

Prozess Eingabe Nutzerbegehren

Die Nutzersteuernden der Fakultäten und UL-Bereiche sind die erste Anlaufstelle, wenn ein Anliegen zu baulichen Massnahmen oder zusätzlicher Flächenbedarf besteht. Sie sind verantwortlich für:

 

  • die Sicherstellung eines geregelten Ablaufs für das Bearbeiten von Flächenbegehren und baulichen Massnahmen der Organisationseinheiten der UZH mittels Flächenbewirtschaftung und Steuerung der Investitionen in Liegenschaften
  • die Prüfung von Begehren zu Flächenbedürfnissen, beispielsweise zusätzliche oder nicht mehr benötigte Flächen, Raumengpässe bei Neueinstellungen
  • die Prüfung von Begehren zu baulichen Massnahmen an/in den Gebäuden, beispielsweise Änderung einer Raumnutzung oder der Raumaufteilung, Anpassungsarbeiten für technische Geräte

Weiterführende Informationen

Eingabe Nutzerbegehren

Eingabe Nutzerbegehren nur durch Nutzersteuer*in möglich! 

Hilfestellung Ausfüllen Nutzerbegehren
Formular Nutzerbegehren-Klein
(für bauliche Begehren bis idR 50 TCHF resp. Flächenrückgabe)
Formular Nutzerbegehren-Standard
(für alle anderen Begehren)

Nutzersteuerer*innen Raumgut