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Portfolio- und Assetmanagement

Nicht mehr genutzte Anlagen / Verkauf Anlagen

Weitergabe Anlagen innerhalb UZH

Nicht mehr genutzte Anlagen sollen zur Verwendung an andere Gruppen abgegeben und nicht eingelagert werden.

Verkauf Anlagen

  • Nur falls Anlagen an der UZH nicht weiterverwendet werden können, dürfen sie verkauft werden.
  • Weitere Informationen: Finanzhandbuch, § 78 und Merkblatt