Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 05.03.2001, Version vom 15.09.2003
Submissionsverordnung vom 23.07.2003
Schwellenwerte
Unter CHF 150'000: Kein Vergabeverfahren, wenn möglich immer Evaluation von mehreren Offerten
CHF 150'000 bis 250'000: Einladungsverfahren, Evaluation von mindestens drei Offerten
Über CHF 250'000: Öffentliches Vergabeverfahren, wird gemeinsam vom Antragsteller und dem Bereich Mobilien (MO) durchgeführt
Einschluss der Mehrwertsteuerbelastung bei der Bewertung von Ausschreibungen
Gemäss Beschluss der Universitätsleitung 2023-314 vom 22. August 2023 müssen die für die Beschaffungen Verantwortlichen die Preise bei Ausschreibungen unter Einfluss der Mehrwertsteuerbelastung bewerten. Diese Reglung ist zwingend in den Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben.
Ablauf öffentliches Vergabeverfahren
Kontaktieren von MO
Marktanalyse z.B. über Richtofferten (Antragsteller)