Materielle Anlagen: Materielle Anlagen sind Systeme und funktionelle Einheiten von Systemen aus den Bereichen Laborgeräte, Maschinen, Instrumente, Werkzeuge, Informatik-Hardware (inklusive Betriebssoftware), Fahrzeuge, Mobiliar, aber auch Güter, die unter einem Finanzierungsleasing-Vertrag gehalten werden sowie mobile Kulturgüter wie Skulpturen, Kunstwerke, Bilder, historische wissenschaftliche oder kunstgewerbliche Sammlungen und Museumsgegenstände mit Beschaffungskosten von über CHF 50'000, die länger als ein Jahr genutzt werden. Mobilien sind in der Regel aktivierungspflichtig und werden in der Anlagenbuchhaltung inventarisiert (Finanhandbuch, § 75).
Immaterielle Anlagen: Immaterielle Anlagen sind identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, welche für die Herstellung von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt werden, beispielsweise gekaufte Software. Auch immaterielle Anlagen sind in der Regel aktivierungspflichtig und werden in der Anlagenbuchhaltung inventarisiert (Finanzhandbuch, § 75), wenn die Beschaffungskosten mehr als CHF 200'000 betragen und die immaterielle Anlage länger als ein Jahr genutzt wird.
Beschaffung: Oberbegriff für den Kauf, das Mieten oder das Leasing von Waren und Dienstleistungen, z.B. Anlagen.
Finanzielle Kompetenzen für Beschaffungen
Gemäss Finanzhandbuch der UZH, Kapitel 2.
unter CHF 50'000 (unter CHF 200'000 bei immateriellen Anlagen): Beschaffungen liegen in der Kompetenz der Organisationseinheiten und können nicht über den Investitionskredit Mobilien finanziert werden. Eine Bestellfreigabe bei Beschaffungen über CHF 10'000 muss trotzdem über die Webapplikation des Bereichs Mobilien beantragt werden.
über CHF 50'000 (über CHF 200'000 bei immaterielle Anlagen): Beschaffungen liegen ausserhalb der Kompetenz der Organisationseinheiten. Finanzierung über den Investitionskredit Mobilien, Startup Budgets oder Drittmittel ist möglich, sofern entsprechende Budgets vorhanden sind. Die Bestellfreigabe muss über die Webapplikation des Bereichs Mobilien beantragt werden.
Eigentum und Besitz von Anlagen
Gemäss Finanzhandbuch der UZH, § 77. Bitte vollständige Weisung zum Umgang mit mobilen Anlagen beachten!
Die UZH ist in der Regel Eigentümerin der durch Mittel der UZH finanzierten Anlagen
Die UZH übergibt die Anlagen zur Nutzung in den Besitz der Institute, Seminare und Kliniken
Der Besitz von Anlagen ist mit Pflichten, z.B. der angemessenen Wartung der Geräte, verbunden