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Portfolio- und Assetmanagement

Einrichtungskredit Laufzeit

Allgemeine Informationen

Gemäss Regelung § 40 FHB

Der Einrichtungskredit ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Ernennung, Beförderung oder in Bleibeverhandlungen. Er dient dem Aufbau der Professur und wird für sechs Jahre zugesprochen. Massgeblich ist der Zeitpunkt der neusten Zusprache gemäss Verfügung oder Vertrag. Ungenutzte Mittel verfallen am Ende der Laufzeit.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Inhaberin oder der Inhaber auf Basis einer aktualisierten Planung einmalig eine Verlängerung des Einrichtungskredits auf maximal acht Jahre bei der Prorektorin oder dem Prorektor Professuren und wissenschaftlichen Informationen beantragen. Für Professorinnen und Professoren der Medizinischen Fakultät erfolgt die Antragsstellung an die Direktorin oder den Direktor UMZH. Diese Grundsätze sind per 1. Juni 2021 mit dem aktualisierten Finanzhandbuch in Kraft getretenen.

Die Universitätsleitung hat über die Bewirtschaftung des Einrichtungskredits beraten und folgende Eckpunkte beschlossen:

  • Analog zur erstmaligen Zusprache eines Einrichtungskredits wird auch bei Verlängerungsgesuchen ein Businessplan eingefordert.
  • Bereits (auch vor dem 1. Juni 2021) verlängerte Einrichtungskredite können nicht erneut verlängert werden.

Um der Corona-Situation Rechnung zu tragen, wurde folgendes entschieden:

  • Prinzipiell sollen Corona-bedingte Verzögerungen soweit wie möglich innerhalb der Gesamtlaufzeit des Einrichtungskredits aufgefangen werden.
  • Rund ein Jahr vor dem Auslaufen des Einrichtungskredits kann ein Antrag auf Corona-bedingte Verlängerung gestellt werden.
  • Eine "Corona-Verlängerung" erfolgt in der Regel um maximal ein Jahr und bedarf keines Businessplans.
  • Eine "Corona-Verlängerung" kann auf einen bereits (vor dem 1. Juni 2021) verlängerten Einrichtungskredit gewährt werden. Die "einmalige Verlängerung" ist hier nicht anwendbar.
  • Eine "Corona-Verlängerung" wird nur einmalig gewährt, d.h. es gibt keine Verlängerung der "Corona-Verlängerung".

Laufzeitverlängerung beantragen

Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Laufzeit, frühestens jedoch im letzten Jahr der Laufzeit, eingereicht werden. 

  • Bitte stellen Sie einen Antrag in schriftlicher Form mit detaillierter Begründung.
  • Führen Sie auf, wie Sie die verbliebenen Mittel einzusetzen planen. 
  • Teilen Sie uns mit, um wie viele Jahre Sie die Laufzeit des Einrichtungskredits verlängern lassen möchten (1 Jahr oder 2 Jahre).
  • Richten Sie Ihren Antrag inhaltlich an die Prorektorin oder den Prorektor und senden Sie Ihren Antrag als PDF-Datei an mobilien@pfm.uzh.ch. Bitte senden Sie den Antrag nicht direkt an das Prorektorat oder an die Direktion UMZH.
  • Die Bearbeitung nimmt in der Regel 2-3 Wochen in Anspruch.

Weiterführende Informationen